Mangel: Geförderter Wohnraum

Nachfolgender Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, U. Gorris, M. Schramm und Kh. Hasibether an die Bürgermeisterin der Stadt Wesel, U. Westkamp gerichtet:

Antrag zum öffentlich geförderten Wohnraum

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Monitoring „Öffentlich geförderter Wohnraum“ stellt die Verwaltung einen Mangel an öffentlich gefördertem Wohnraum fest und prognostiziert eine Verschärfung dieses Mangels durch einen Rückgang von öffentlich gefördertem Wohnraum bis zum Jahr 2031.

Die Stadt Wesel hat in der Vergangenheit Grundstücke veräußert, z.B. das ehemalige Grundstück des Kreiswehrersatzamtes an der Kreuzstraße, unter der Auflage, dass ein Teil der Wohnungen öffentlich gefördert angeboten werden soll. Das war zumindest der Wille des Rates der Stadt Wesel bei der Veräußerung dieses Grundstücks.

Die Erstellung öffentlich geförderten Wohnraums ist dabei nicht umgesetzt worden. Auch ist die in diesem Zusammenhang von den Bauherrinnen angebotene ersatzweise Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen an anderer Stelle nach unserer Kenntnis bisher nicht umgesetzt worden.

In Anbetracht der Tatsache, dass auch in Wesel ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum besteht, ist es dringend erforderlich, dass die Stadt Wesel alle Anstrengungen erhebt, diesem Mangel abzuhelfen. 

Die Fraktion B90/Grüne fragt die Verwaltung vor diesem Hintergrund:  

  • Bei wie vielen Wohneinheiten auf von der Stadt Wesel veräußertem Baugrund wurde in den Jahren 2016 bis 2020 vertraglich eine Sozialbindung (öffentlichen Förderung) vereinbart?
  • Bei wie vielen Wohneinheiten auf von der Stadt Wesel veräußertem Baugrund wurde in den Jahren 2016 bis 2020 vertraglich eine Sozialbindung (öffentlichen Förderung) genehmigt?
  • Wie viele dieser vertraglich vereinbart unter Sozialbindung zu erstellenden Wohneinheiten wurden in den Jahren 2016 bis 2020 fertiggestellt?
  • Wie viele dieser vertraglich vereinbart unter Sozialbindung zu erstellenden Wohneinheiten wurden in den Jahren 2016 bis 2020 vermarktet?
  • Bei wie vielen dieser vertraglich vereinbart unter Sozialbindung zu erstellenden Wohneinheiten wurde nach Verkauf des Baugrunds durch die Stadt Wesel auf die vertragliche Auflage der Sozialbindung (öffentlichen Förderung) verzichtet?
    • Was waren die Gründe für den Verzicht?
    • Wurden bei Verzicht auf die vertragliche Auflage der Sozialbindung (öffentlichen Förderung) Ersatzverpflichtungen mit den jeweiligen Vertragspartnern vereinbart?
      • Wenn ja: In wie vielen Fällen?
    • Wurden die Ersatzverpflichtungen erfüllt?
      • Wenn ja: In wie vielen Fällen?
      • Wenn nein: Warum nicht?

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den Antrag vom 11.02.2021 zur Berücksichtigung des Wohnbedarfs in der Bauleitplanung, dessen Beantwortung bisher noch aussteht. 

Wir regen darüber hinaus an, dass bei künftigen Vergaben von Grundstücken, z.B. bei dem geplanten Wohngebiet am Hessenweg, die Errichtung von Mietwohnhäusern im geförderten Wohnungsbau in angemessenem Maße berücksichtigt wird. Dies sollte idealerweise zur Bedingung in einen Teil der Kaufverträge aufgenommen werden.

Wir bitten diesen Antrag den zuständigen Fachausschüssen vorzulegen.

Manfred Schramm, Mitglied im Wirtschafts- und Grundstücksausschuss                 

Karl-Heinz Hasibether, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung            

Ulrich Gorris, Fraktionssprecher