Kommunale Steuer auf Einwegverpackungen

 

Coffeetogo, Einwegbecher

Ulrich Gorris, Fraktionssprecher von Bündnis 90/Die Grünen, richtet heute folgenden Antrag an die Bürgermeisterin der Stadt Wesel:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Westkamp,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung, den rechtlichen Rahmen, die ökologischen und ökonomischen Wirkungen und den Verwaltungsaufwand für die Einführung und Umsetzung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen zu prüfen und die Ergebnisse dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen.

Begründung:

Einwegverpackungen sogenannter „to go“ Speisen und Getränke machen in Innenstädten ca. 80 % des Inhalts öffentlicher Mülleimer aus. Auf der Straße und in der Landschaft weggeworfene Einwegverpackungen verursachen erhebliche Umweltprobleme und hohe Kosten bei der Stadtreinigung, weil diese in „Handarbeit“ von Mitarbeitern des ASG eingesammelt werden müssen. Nicht zuletzt sind in die Landschaft geworfener Müll und an manchen Tagen überquellende öffentliche Mülleimer kein schöner Anblick für Anwohner und Gäste.

Als bundesweit erste Kommune erhebt die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen: Ab Januar 2021 werden Einwegverpackungen und Einweggeschirr mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent. Gezahlt wird die Steuer von Händlern, die beispielsweise Take-away Gerichte oder „Coffee to go“ in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen.

Die Stadt Tübingen rechnet aktuell mit Kosten von ca. 700.000 €/a ausschließlich für die Beseitigung des Einwegmülls.

Von der Steuer ausgenommen sind Verpackungen, die der Verkäufer vollständig zurück nimmt und einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuführt. Auch beim Vorliegen besonderer Hygieneanforderungen in Krankenhäusern und Altenheimen wird keine Steuer erhoben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Gorris

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