Gewährung existenzsichernder Leistungen ab 01.01.2020 für Menschen mit Handicap, die in stationären Wohnangeboten leben

Die stellvertretende Fraktionssprecherin Frau Marlies Hillefeld wendet sich heute mit folgender Anfrage an die Bürgermeisterin der Stadt Wesel:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Westkamp,

wie der Verwaltung bekannt ist, gehen ab dem 01.01.2020 die so genannten existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Handicap, die in stationären Wohnangeboten leben, in die Zuständigkeit der örtlichen Träger über. Die Leistungsberechtigten müssen vor Ort zeitgerecht einen Antrag auf Grundsicherung stellen, damit die Kosten der Unterkunft ab dem 01.01.2020 durch den Grundsicherungsträger gedeckt werden können.

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sozialausschuss um Beantwortung insbesondere der folgenden Fragen:

  1. Ist in der Verwaltung bekannt, wie viele Menschen zurzeit in Wesel in stationären Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe leben und voraussichtlich einen Antrag auf Grundsicherung stellen werden?

 

  1. Ist die Verwaltung personell auf die Bearbeitung der zusätzlichen Anträge in 2019 vorbereitet?

 

  1. Gibt es ein schlüssiges Konzept zur Feststellung der Vergleichsmiete und wenn ja, wie hoch ist der entsprechende Betrag? (Als angemessen gelten die Kosten der Unterkunft, wenn sie die durchschnittliche Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers nicht oder unter bestimmten Voraussetzungen um nicht mehr als 25 % übersteigen (§ 42 a, Abs. 5-7 SGB XII ab 01.01.2020)).

 

  1. Beabsichtigt die Verwaltung, Menschen mit Handicap, Wohnheim-Leitungen oder gesetzliche Betreuer*innen der Betroffenen aktiv über die geänderte Gesetzeslage und die nun erforderliche Antragstellung zu informieren?

 

  1. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch die neue Gesetzeslage für den Haushalt der Stadt Wesel?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Marlies Hillefeld

Mitglied im Rat der Stadt Wesel

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