Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wesel zu beschließen, dass die Stadtverwaltung ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bietet, ein Dienstfahrrad als Gehaltsbestandteil zu beziehen.
Begründung:
Das steuerlich vorteilhafte Dienstwagenprivileg (1 %-Regel) gilt seit Ende 2012 auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Die Zweiräder sind demnach wie ein Dienstwagen nach § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG zu behandeln.
Die Stadt Wesel kann als Vorbild für viele andere Weseler Unternehmen ein innovatives Konzept zur Fahrradförderung präsentieren.
Die Mitarbeiter leisten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Die Nutzung eines Fahrrads ist CO 2-neutral. Fahrräder sind äußerst ressourcensparend und benötigen weniger Parkfläche als Autos. Die Nutzung eines Fahrrads ist leise und verringert damit Lärmbelastungen.
Die auch in Wesel häufig angespannte Verkehrssituation wird entlastet. Fahrradfahren fördert die Gesundheit der Mitarbeiter. Radfahren hält fit und steigert die Konzentrationsfähigkeit. Radfahren macht Spaß und fördert zudem die Mitarbeiterzufriedenheit.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrich Gorris
Fraktionssprecher
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