Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Westkamp,
Bündnis 90/Die Grünen beantragen, das Thema Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene als Tagesordnungspunkt der 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzusehen.
Begründung:
Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Menschenrecht auf Wohnen ist Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard, wie es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft ist.
Mitten unter uns – obdachlose Jugendliche und junge Erwachsene in Wesel.
Nach einer Studie des DJI (Deutsches Jugendinstitut) leben in Deutschland schätzungsweise 37 000 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene im Alter bis einschließlich 26 Jahren auf der Straße bzw. ohne festen Wohnsitz.
Man geht von 6500 Minderjährigen aus, die auf der Straße leben, wobei die Dunkelziffer weitaus höher liegen dürfte.
Laut § 1 des SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.Anders als im Bereich der Jugendhilfe ändern sich mit der Volljährigkeit die gesetzlichen Bedingungen.
§ 41 SGB VIII. Hilfe für junge Volljährige.
(1) Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensführung nicht gewährleistet ist. Junge Erwachsene sind Personen zwischen 18 und 24 Jahren.
In der Praxis werden junge Menschen aber nicht selten ans Jobcenter als zuständigen Sozialleistungsträger weiterverwiesen, obwohl „Hilfen für junge Volljährige“ bei 18- bis 21- jährigen Personen eine „Soll-Leistung“ und ab dem 21. Lebensjahr eine „Kann – Leistung“ der Jugendhilfe darstellen.
In der letzten Sitzung des Sozialausschusses berichtete ein Mitarbeiter des Trägers der Maßnahme: „Bereitstellung von Schlafstellen (Herberge) für Obdachlose in Wesel“, dass es in unserer Stadt auch 18-jährige Personen gibt, die täglich eine Schlafstelle am Herzogenring in Anspruch nehmen müssen. Diesen Zustand gilt es umgehend zu beseitigen!
Besonders interessiert uns, welche altersspezifischen Empowerment – Prozesse geplant oder bereits vorge-halten werden.
Darüber hinaus würden wir uns sehr freuen, wenn den Ausschussmitgliedern die neue Website „Sofahopper.de 2.0“ vorgestellt und ggf. schon ein Erfahrungsbericht gegeben werden könnte.
Wir bitten, die Berichterstattung über die aufgezeigten Sachverhalte möglichst im vorgenannten Zeitfenster vorzunehmen.
Mit freundlichem Gruß
Marlies Hillefeld, Mitglied im Jugendhilfeausschuss
Ulrich Gorris, Fraktionssprecher