Sehr geehrte Damen und Herren,
der wichtigste Bestandteil einer geänderten Verkehrsregelung ist eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung, die konsequent durchgesetzt wird – also die Einbeziehung der Weseler Straße in die vorhandene Tempo-30-Zone.
Zu einer echten Tempo-30-Zone gehört die Rechts-vor-links-Regel; sie sorgt für eine weitere Verkehrsberuhigung und macht in der Konsequenz die Ampel überflüssig. Die an zwei Kreuzungen vorhandenen künstlichen Verengungen bewirken eine Teilung der Aufmerksamkeit und sind für die Rechts-vor-links-Regel hinderlich; sie werden daher am besten entfernt.
Unsere Fraktion hat vor einem Jahr einen Antrag mit genau diesen Komponenten eingebracht; er wurde am 25.3.2015 vom zuständigen Ausschuss abgelehnt – bei einer einzigen (unserer) Ja-Stimme.
Gut überwachte Tempo-30-Zonen wirken so verkehrsberuhigend, dass Zebrastreifen von der maßgeblichen Richtlinie für „in der Regel entbehrlich“ gehalten werden.
Bei besonderen Voraussetzungen dürfen sie aber natürlich angelegt werden.
Herr Linz (CDU) hat in der genannten Sitzung angeregt, die Möglichkeit einer vorgezogenen Ampelabschaltung von 19 bis 7 Uhr zu prüfen – in einer Zeit besonderer Gefährdung des wenn auch nur mäßigen Fußverkehrs.
Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste Sicherheit und Verkehr am 25.3.2015:
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedrich Hillefeld gez. Ulrich Gorris
Verkehrspolitischer Sprecher Fraktionssprecher
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