Monitoring der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen gefordert

Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Nachhaltigkeit:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Nachhaltigkeit eine Übersicht über alle im kommunalen Besitz befindlichen Kompensationsflächen (in Karte und Text) sowie einen Sachstandsbericht zu folgenden Fragen vorlegt:

  • Wie wird die Zielerreichung bzw. die Wirksamkeit der naturschutzrechtlichen Ziele und Maßnahmen auf den kommunalen Kompensationsflächen kontrolliert?
  • Gibt es ein regelmäßiges Monitoring durch Fachpersonen?
  • Auf welchen Flächen sind bislang Fehlentwicklungen festgestellt worden?
  • Um welche Fehlentwicklungen handelt es sich?
  • Wie können diese Fehlentwicklungen wirksam behoben werden?
  • Welche Erfahrungen gibt es mit ggf. bereits eingeleiteten Gegenmaßnahmen?
  • Wurden Möglichkeiten geprüft, die Flächen ggf. weiter im Sinne des Natur- und Artenschutzes zu optimieren?

Begründung:

Im Zusammenhang mit naturschutzrechtlich relevanten Eingriffen in Natur und Landschaft,

insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, hat die Stadt Wesel in den letzten Jahren umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sogenannte Kompensationsmaßnahmen, ausgewiesen.

Kompensationsmaßnahmen dienen dazu, die durch den jeweiligen Eingriff beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in gleichwertiger Weise an anderer Stelle wiederherzustellen. Sie sind als ökologisch hochwertige Biotopstrukturen konzipiert mit genau festgelegten naturschutzfachlichen Zielen.

Kompensationsflächen können dabei wichtige Lebensraumfunktionen für unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten übernehmen. Sie sind rechtlich bindend und dauerhaft zu erhalten.

Störungen durch nicht legitimierte Betretungen, nicht angeleinte Hunde oder Müllablagerungen schaden solchen Flächen immens. Sie können dazu führen, dass die Flächen als Nahrungs- und Lebensraum für viele Vogel- und andere Tierarten komplett entwertet werden. Zudem führen Müll- bzw. Kompostablagerungen zu einer Nährstoffanreicherung und Florenverfälschung, illegale Betretungen zu Vegetationsschäden.

Neben der rechtlichen Verpflichtung, die Funktionsfähigkeit der Kompensationsflächen zu

erhalten, muss es vor dem Hintergrund des allgemeinen Artenrückganges und des Verlustes von Biodiversität im Interesse der Stadt Wesel sein, solchen unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwirken.

Die Stadt Wesel wird unglaubwürdig, wenn auf der einen Seite beispielsweise neue Blühstreifen initiiert werden, die ökologisch relevanten Kompensationsflächen aber aus dem Blick geraten. Vor allem dann, wenn es sich um Flächen im Eigentum der Stadt handelt.

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