Gemeinsamer Antrag zum Thema „Nachhaltigkeit beim Kiesabbau“

Heute erging folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie des Ratsmitglieds Manfred Schramm an die Bürgermeisterin der Stadt Wesel:  

a) Änderung des Landesentwicklungsplans – LEP –

b) Offenlage des Regionalplans Ruhr – RPR – und Handlungskonzept des RVR

c) Auftrag an die Stadtverwaltung

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Westkamp,

wir bitten Sie, nachfolgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen auf die Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Nachhaltigkeit zu setzen:

Vorbemerkung

Der Niederrhein ist ein besonders belasteter Teilraum in NRW, in dem eine seit Jahrzehnten stattfindende Ausbeutung von Kies zu einseitiger räumlicher Überbelastung geführt hat, so dass es dringend zu einer Neueinschätzung der Lastenverteilung kommen muss.

In immer stärkeren Ausmaßen hat das bereits zu grundlegenden Veränderungen in der Landschaft und zu starken und unumkehrbaren Auswirkungen auf Flora und Fauna, auf das Grundwasser, das Landschaftsbild sowie die Landwirtschaft geführt.

Die Menschen am Niederrhein und besonders die Anwohner müssen oftmals jahrzehntelang die nicht nachhaltigen Auswirkungen von Auskiesungen ertragen.

In der Stadt Wesel wurden alleine von 1995 bis 2010 ca. 240 ha landwirtschaftlicher Flächen ausgekiest. Mit der im Genehmigungsverfahren befindlichen Fläche im Histenbruch und der im Regionalplan dargestellten Abgrabungsfläche in Obrighoven verschwinden in den kommenden Jahren weitere 200 ha unwiederbringlich. Bei konsequenter Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie dürften in Wesel nur 6,5 ha Boden pro Jahr verbraucht werden.

Kiese und Sande sind endliche Ressourcen, die nicht innerhalb weniger Jahrzehnte ausgebeutet werden dürfen. Dafür ist dringend ein nachhaltiger Abbau erforderlich, der über landesrechtliche Vorgaben in Regionalpläne und letztlich Genehmigungen umzusetzen ist. Dazu ist u. a. eine jährlich kontinuierlich reduzierte Abbaumenge erforderlich. So können sich Kiesindustrie und Verbraucher darauf einstellen und langfristig nach anderen Lösungen suchen.

Aus diesem Grunde beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Nachhaltigkeit folgende Gesamtstrategie, die in die Stellungnahme zum RPR und dessen Handlungsprogramm einfließen sowie als Resolution an die Landesregierung und den RVR gerichtet werden soll.

Der Rat der Stadt Wesel beschließt:

a) Der Rat der Stadt Wesel fordert im Sinne der Vorbemerkung die Landesregierung auf,

– die laut der Änderung des LEP beabsichtigte Erhöhung des Versorgungszeitraums von 20 auf 25 Jahre zurückzunehmen,

– in der derzeit laufenden Änderung des LEP unter Ziel 9.2-1 „Räumliche Festlegungen für oberflächennahe nichtenergetische Rohstoffe“ nur die Festlegung von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze für nichtenergetische Rohstoffe als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten in den Regionalplänen zuzulassen, um eine wilde, raumordnerisch ungeordnete und den Niederrhein weiter zerstörende Abbautätigkeit zu verhindern,

– ein integriertes Gesamtkonzept zum Erhalt unserer Landschaft, unserer Heimat, unserer Umwelt zu erarbeiten, das über Generationen hinweg angelegt ist; dazu gehört

– eine Nachweispflicht gesetzlich zu verankern, wohin unsere Rohstoffe Kies und Sand verbracht werden und wie hoch die Volumina sind,

  • da Kies und Sand auch außerhalb Deutschlands verkauft werden, muss nachgewiesen werden, wie hoch das Volumen ist und wohin unser Rohstoff geliefert wird, um ggf. steuernde Maßnahmen ergreifen zu können; der Niederrhein als auszubeutende Kies- und Sandressource für die ganze Welt darf nicht das Ziel sein,
  • durch ein Gesamtmonitoring eine gerechtere Lastenverteilung unter den kies- und sandhaltigen Regionen zu erreichen, wobei auch die Exporte in die Niederlande, sowie Kies- und Sandvorkommen in den Braunkohletagebauen mit einzubeziehen sind,

– eine Nachhaltigkeitsklausel für den Abbau von nichtenergetischen Rohstoffen in den Landesentwicklungsplan und die Landesgesetzgebung aufzunehmen, die sich an den nachfolgenden Punkten orientiert:

– die jährlich zulässige Abbaumenge von Lockergesteinen ist auf der Basis des Durchschnitts der Jahre 2016, 2017 und 2018 bis auf einen Sockel von 50 %, in den ersten fünf Jahren um jährlich 5 % und in den darauffolgenden 15 Jahren um jährlich 1,7 % zu senken. Zudem wird nach 10 Jahren eine Revisionsklausel eingeführt. Haben sich die Abgrabungsmengen nicht wie zuvor genannt verringert, ist eine Modifizierung bei der jährlichen Reduzierungsquote sowie bei der Laufzeit insgesamt möglich.

– nur für die so errechnete Menge sind die entsprechenden Flächen in Regionalplänen darzustellen,

– durch geeignete Maßnahmen ist der verstärkte Einsatz von Recyclingmaterial im öffentlichen und privaten Bereich zu fördern; dazu sind ggf. auch die technischen Normen und Förderbestimmungen anzupassen,

– Forschung und Lehre sind mit Landesmitteln zu unterstützen, damit sie geeignete Ersatzstoffe für Kies und Sand aufzeigen können,

– Der Kieseuro ist als Unterstützung für die vom Kies- und Sandabbau besonders betroffenen Kommunen einzuführen.

b) Der RVR wird im Rahmen der Offenlage des RPR und des Handlungsprogramms aufgefordert,

– den Bedenken der Stadt Wesel Rechnung zu tragen und vor allem die BSAB in Wesel Obrighoven und die Ersatzfläche in Lackhausen nicht im RPR darzustellen,

– die unstrittigen BSAB wie vorgesehen als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten („Konzentrationszonen“) darzustellen,

– im Rahmen des Ausgleichs der Meinungen mit den betroffenen Kommunen, dem Kreis, den Kiesfirmen und den Bürgerinitiativen nach alternativen Standorten zu suchen,

– der Stadtverwaltung den Fachbeitrag des Geologischen Dienstes zur Verfügung zu stellen,

– zusätzlich die derzeit laufenden und genehmigten Abgrabungen im RPR darzustellen, um ein Gesamtbild der Situation zu erhalten.

– sowie

im Handlungsprogramm auf die Problematik des Kies- und Sandabbaus in dieser Region einzugehen und Lösungsansätze aufzuzeigen.

c) Die Verwaltung wird beauftragt,

– sich im Sinne der vorliegenden Resolution an der Abstimmung der Problematik mit dem Kreis Wesel, den hiesigen Kiesunternehmen, der IHK, den kreisangehörigen Kommunen, der Landwirtschaft, den Umweltverbänden und den Sprechern der Bürgerinitiativen zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ulrich Gorris                                        gez. Norbert Segerath              gez. Manfred Schramm

Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen  Fraktionsvorsitzender Die Linke          Ratsmitglied

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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