Der Öffntlichkeitsgrundsatz ist ein wesentliches Element unseres demokratischen Systems!

Betriebskosten Kombibad geht die Bürger*innen an

Ratssitzung 21.06.22,  TOP  N 10  Kombibad

Sehr geehrte Frau Westkamp,

am 21.06.2022 tagte der Rat der Stadt Wesel und beriet unter TOP N 10 nichtöffentlich das Energiekonzept des neu zu errichtenden Weseler Rheinbades.

Zur Tagesordnung hatte unsere Fraktion beantragt, Änderungen am Energiekonzept öffentlich zu beraten. Dieser Antrag wurde nach einer Erklärung der Bürgermeisterin, der Vortrag der Geschäftsleitung der Bäder Gesellschaft würde Informationen enthalten die eine öffentliche Behandlung nicht zuließen, mehrheitlich abgelehnt.

Im späteren nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden lediglich kurz zwei Folien gezeigt, auf denen nichtöffentliche Sachverhalte gezeigt wurden. Diese Informationen waren aber für die anschließende Diskussion und die Entscheidungsfindung zum Antrag der Grünen über die Auslegung des Energiekonzeptes des Kombibades bedeutungslos.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen vertritt folgende Ansicht: Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein wesentliches Element unseres demokratischen Systems. §35 der Gemeindeordnung: „Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; …“.

In der öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.09.2021 wurden verschiedene Varianten des Energiekonzeptes für das Kombibad inklusive der Investitions- und Betriebskosten kalkulation öffentlich beraten. Nachfolgend wurde es auch in der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wesel am 14.09.2021 öffentlich diskutiert und beschlossen.

Da sich die Energie- und Baukostenpreise seitdem deutlich steigend entwickelt haben, ist nun eine Anpassung des Konzeptes – wie von unserer Fraktion beantragt – angezeigt. Die bisher öffentlich dargestellten Kosten für den Bau und Betrieb sind aktuell nicht mehr zu halten. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wesel haben ein gesetzliches Recht, über die Entscheidungen des Rates informiert zu werden, um auch von Ihrem Recht auf Widerspruch Gebrauch machen zu können, wie es mehr als 100 Bürger*innen nach dem letzten Ratsbeschluss zu diesem Thema getan haben.                                                                                                                                                              

Als Sitzungsleitung hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die schon mehrfach in Ratssitzungen genutzt wurde, eine kurze nichtöffentliche Information für die Ratsmitglieder einzuschieben und danach zur Behandlung des Antrages der Grünen, die Öffentlichkeit wiederherzustellen.

Wir halten die Befassung und Beschlussfassung über unseren Antrag zum Energiekonzept des Kombibades als nicht öffentliche Angelegenheit für rechtswidrig und beantragen, dieses Vorgehen in der Ratssitzung vom 21.6.2022 zu beanstanden.

Ulrich Gorris, Fraktionsvorsitzender

Paul-Georg Fritz, Ratsmitglied