Baumbepflanzungen/Blühstreifen

U. Gorris, Fraktionssprecher und Kh. Hasibether, sachkundiger Bürger der Fraktion B90/Die Grünen stellten am 19.01.2021 nachfolgenden Antrag an die Bürgermeisterin der Stadt Wesel:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Wesel zu beschließen:

Die Verwaltung/ASG prüft, wo die Stadt Eigentümerin von geeigneten Flächen für mögliche Baumbepflanzungen entlang von Straßen und Wegen ist.

Es wird angeregt, dass mit Landwirten gesprochen wird hinsichtlich der Bereitschaft, Feldstreifen für solche Pflanzungen entlang ihrer Flächen zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, wo Randstreifen an Wirtschaftswegen überpflügt werden die sich in städtischem Eigentum befinden.

Begründung:

Im Haushalt 2021 sind zusätzlich zu 200.000 €, die für die Wiederanpflanzung der Bäume die jährlich verloren, gehen weitere 200.000 € für Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität vorgesehen. Dazu leisten neue Baumpflanzungen einen wichtigen Beitrag.

Zu den bereits in Aussicht vom ASG genommenen Pflanzmaßnahmen wäre dies eine ergänzende Möglichkeit, da größere zusammenhängende Flächen für Baumpflanzungen nicht ausreichend zur Verfügung stehen um öffentliche Straßen und Wege mit Baumreihen zu bepflanzen. Es gibt viele öffentliche Straßen und Wirtschaftswege im Stadtgebiet, die sich dafür eignen würden.

Da wo die Randstreifen evtl. zu schmal sind oder z.B. aus Artenschutzgründen keine Baumreihen gepflanzt werden sollten (Feldlerchen und Kiebitze mögen z.B. nicht gerne, wenn ihre offenen Lebensräume durch Sichthindernisse unterbrochen werden), könnten alternativ Blühstreifen angelegt werden.

Die Anlage und Pflege solcher Blühstreifen muss nicht unbedingt in städtischer Hand liegen. Hier könnte man versuchen, mit den jeweiligen Landwirten zu reden und ihnen anbieten, das Saatgut bereitzustellen und den (geringen) Arbeitsaufwand zu entschädigen. 

Beispiele für möglicherweise geeignete Wegegrundstücke (zumindest in Teilbereichen) wären:

(Die ca. Maßangaben betreffen die jeweils nicht als Fahrbahn genutzte Grundstücksfläche)

  • Bauernstraße, Altrheinstraße (Flüren): bis 1,50 m
  • Apteikersteg, Auf dem Brümer (Obrighoven): bis 2,80 m
  • Hufenweg (Blumenkamp): bis 4 m
  • Vahnum (Bislich): bis 3 m
  • einige unbenannte Feldwege im Bereich des Perricher Kirchweges (Ginderich): bis 1,50 m
  • Kirchturmstraße, Feldstraße, Obrighovener Str. (Obrighoven)
  • Auch um Bislich und Büderich herum würde sich das bei vielen Wirtschaftswegen anbieten.

Es könnte sein, dass von den Landwirten einige städtischen Flächen überpflügt wurden, z.B. an der Trasse der ehemaligen Kreisbahn in Bislich. Es sollte überprüft werden, wo dass der Fall ist.

Die Rückgewinnung der im Eigentum der Stadt stehenden Flächen für ökologische Zwecke können möglicherweise über das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gefördert werden.

U. Gorris                                                                 Kh. Hasibether

Fraktionssprecher                                                   sachkundiger Bürger