Öffentliche Durstlöscher

Trinkwasserspender

Sehr geehrte Frau BM Westkamp,

mit Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Januar 2023 wurde die aktuelle EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Im WHG ist nun auch geregelt, dass Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum als Teil der Daseinsvorsorge anzusehen sind.

Als Konsequenz daraus sind Städte und Kommunen verpflichtet, Leitungswasser als Trinkwasser an öffentlichen Orten bereitzustellen.

Daher beantragen B 90/Die Grünen, in Wesel öffentliche Trinkwasserbrunnen in allen Stadteilen vorzuhalten.

Diese Maßnahme ist ein Beitrag zur Hitzevorsorge und Klimaanpassung. Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos und unkompliziert an den Trinkbrunnen erfrischen.

Durch den Wegfall von Flaschenwasser erfolgt auch noch eine Reduzierung von Plastikmüll und somit eine wesentliche Ressourcenschonung.

Finanzierungsvorschlag:

Die Firma Gelsenwasser AG sponsert und betreibt in ausgewählten Städten und Gemeinden kostenlose Trinkwasserbrunnen.

Da die Gelsenwasser AG Anteilseigner bei den Stadtwerken Wesel ist schlagen wir vor, mit beiden Unternehmen Verhandlungen aufzunehmen, um auch den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Stadtteilen ein gesundes, kostenloses, klimaangepasstes, plastikvermeidendes und ressourcenschonendes Angebot anbieten zu können.

Mit freundlichem Grüßen

Marlies Hillefeld, Mitglied im Rat der Stadt Wesel                                                       

Ulrich Gorris, Fraktionssprecher