Verbindliche Umsetzung!

Solarpflicht beim Nahversorger Flüren

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Benien,

laut Planung des neuen Nahversorgers für Flüren wird ein Parkplatz mit > 35 Stellplätzen gebaut.

Bei der Novellierung der Landesbauordnung in § 48 Abs. 1 (BauO NRW) wurde die Solarpflicht für neu gebaute offene Parkplatzflächen von Nicht-Wohngebäuden mit über 35 Stellplätzen gesetzlich verankert oder es muss je 5 Stellplätze ein Baum gepflanzt werden.

Diese Landesbauverordnung trifft auf den neuen Supermarkt in Flüren zu.

Mithilfe der PV-Überdachung wird nicht nur klimafreundlich Energie gewonnen, sondern auch für Verschattung gesorgt und damit etwas gegen Hitzeinseln in den Städten getan, dies würde dann auch alternativ mit schattenspendenden Bäumen erreicht werden. Lademöglichkeiten für E-Autos sollten entsprechend auch berücksichtigt werden.

Wir bitten daher um Einhaltung der BauO NRW mit Hinweis für den Investor.  


Mit freundlichen Grüßen

Paul-Georg Fritz, Fraktionssprecher

Horst Münnich, Ratsmitglied