Grünfläche, Frischluftschneise alles weg?

Bauen auf nicht ausgewiesener Fläche?

Antrag an den Ausschuss Stadtentwicklung 29.04.2026/Bericht über Errichtung eines Mehrfamilienhauses am Franziska-Anneke-Weg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Benien,

Anwohner des Franziska-Anneke-Weges (Bereich Abelstraße angrenzend) haben uns auf ein geplantes Bauvorhaben angesprochen. 

Danach hat eine Informationsveranstaltung durch die Verwaltung stattgefunden, in der dieses Vorhaben mit dem Vorhabenträger vorgestellt worden ist.

Dieses Vorhaben soll im hinteren Gelände der vorhandenen Einfamilienhaus-Bebauung am Franziska-Anneke-Weg auf einer nach dem dort gültigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 nicht bebaubaren Fläche, die als private Grünfläche festgesetzt ist, errichtet werden.

Siehe Abbildung: Dort ist mit einem roten Kreis das betreffende Grundstück Nr. 736, auf dem nach dem B-Plan keine Baufläche festgesetzt ist, gekennzeichnet.
Es soll ein zweigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss und 10 – 12 Wohnungen unmittelbar hinter den dort vorhandenen Einzel- und Doppelhäusern auf einem 1.300 qm Grundstück errichtet werden.

Die Anwohner wenden sich gegen dieses Vorhaben, weil sie befürchten, dass durch dieses und den damit verbundene Kfz-Verkehr ihre Wohnsituation erheblich beeinträchtigt würde.
Die Unterbringung der den vorhandenen Häusern zugeordneten Pkw-Stellplätzen stellt sich bereits jetzt sehr beengt dar und würde durch das Verkehrsaufkommen durch das geplante Gebäude weiter verschlechtert, so die Bewohner der vorhandenen Siedlung.

Nach dem Ratsbeschluss über die Umsetzung des „Bau-Turbos“, liegt die Zuständigkeit über die Zustimmung in solchen Fällen nach § 36 und § 246 e des Baugesetzbuches beim Bürgermeister. 

Wir haben bereits in der Sitzung des StEA, in denen dieser Beschluss beraten wurde, auf die Problematik solcher Fälle, die mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht vereinbar sind, hingewiesen.

In solchen Fällen soll nach dem Wortlaut des Baugesetzbuches unter „Würdigung nachbarlicher Interessen“ entschieden werden.
Wir bitten um einen Bericht, inwieweit die nachbarlichen Interessen in diesem Fall Beachtung gefunden haben.

Mit freundlichen Grüßen

Paul-Georg Fritz, Fraktionssprecher

Karlheinz Hasibether, sachkundiger Bürger