Kombibad –Energieeffizient!

Der nachfolgende Antrag von U. Gorris, Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen wurde am 07.09.2021 an die Bürgermeisterin der Stadt Wesel gestellt:

Antrag zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag an den Stadtentwicklungs-

ausschuss:

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat nimmt die vorgestellte Planung des Energiekonzepts
   für das neue Kombibad am Rhein zur Kenntnis und beschließt, 
   auf dieser Grundlage die Bauleitplanung abzuschließen.
    
2. Die Infrastruktur zur Wärmeversorgung ist so vorzubereiten, 
   dass der Betrieb mittels einer monovalenten Wärmepumpe 
   möglich ist.

3. Der Rat der Stadt Wesel beauftragt die Verwaltung, die 
   technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit einer 
   Wärmepumpenlösung, die Abwärme aus der Kläranlage, und/oder
   Kombinationen anderer Wärmequellen nutzt, zu prüfen.

4. Der Rat der Stadt Wesel beauftragt die Verwaltung, gemeinsam
   mit den Geschäftsführern der Stadtwerke und der Städtischen 
   Bäder die Möglichkeit den steuerlichen Querverbund mittels 
   Wärmepumpe und Photovoltaikanlage durch die Finanzverwaltung 
   prüfen zu lassen.

5. Zur Erreichung der höchstmöglichen staatlichen Förderung, ist
   die bestmögliche Effizienzgebäudestufe gemäß Bundesförderung 
   für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG 12/2020)
   anzustreben.

6. Der Rat der Stadt Wesel beschließt vor dem Hintergrund seiner 
   Beschlüsse zur Klimaneutralität bis 2025 bzw.2035, die nicht 
   vermeidbaren CO2-Emissionen der Energieversorgung des Kombi-
   bades nach dem Gold-Standard zu kompensieren.

Begründung:

Der Rat der Stadt Wesel hat am 10.03.2020 beschlossen, den CO2-Footprint des Bades möglichst zu minimieren.“

Das Gutachter von Dr. Ing. Janßen zeigt eine um 500 t CO2 niedrigere Jahresemission einer monovalenten Wärmepumpe gegenüber der vorgeschlagenen Variante 1: BHKW und Gaskessel.

Die bisher untersuchten Wärmequellen Luft, Boden und Rheinwasser wurden aus den verschiedensten im Gutachten dargelegten Gründen verworfen.

Im Rahmen einer öffentlichen Expertenanhörung im Scala-Kulturspielhaus wurde die Option, die Abwärme der Kläranlage als Wärmequelle für eine Wärmepumpe zu nutzen dargestellt. Anhand der von den Stadtwerken Wesel bereitgestellten Volumenströme und Jahrestemperaturen hat

Herr Dipl. Ing. Karl Ochsner eine erste Potentialabschätzung vorgenommen. Er kommt zu der Einschätzung, dass die Kläranlage über ausreichende Wärmekapazität verfügt, um das Kombibad ganzjährig mit Wärme zu versorgen.

In mehreren Telefonaten und E-Mails erklärte Herr Wüst vom renommierten Steuerbratungsbüro Rödl & Partner, dass aus seiner Sicht ein steuerlicher Querverbund auch für eine Wärmepumpenlösung möglich und durchsetzbar sein muss, weil das Ziel der grundlegenden Steuergesetzgebung auch damit erfüllt werde. Eine technisch-wirtschaftliche Verknüpfung der Kläranlage der Stadtwerke mit dem Kombibad ist bei einer Abwärmenutzung zur Wärmeversorgung offensichtlich gegeben.

Zitierte Quellen:

Dipl. Ing. ETH Karl Ochsner Energie Technik GmbH, E-Mail vom 3.9.2021:

„Aufgrund ihrer Daten habe ich die Wärmekapazität der Kläranlage grob abgeschätzt: Im Jänner sollten wir die Downstream Temperatur von ca. 10°C wahrscheinlich nicht mehr als 4K abkühlen (Biologie). Damit ergebe sich bei einem minimalen Volumen-strom von 420 m³/h eine Quellleistung von 1,9 MW. Durch die Wärmepumpentechnik wird das Potential auf 2,8 MW abgehoben. Benötigt werden nur 1,6 MW. Theoretisch können weitere Nutzer (z.B. der Hotelkomplex am Rhein) angeschlossen werden.

Somit haben wir reichlich Leistung, um mehrere Komplexe zu heizen. Eine weitere Optimierungschance besteht in der Nutzung des BHKW-Stroms aus der Kläranlage zum Betrieb der Wärme-pumpe. “

Stellungnahme des Geschäftsführers der städtischen Bäder vom 13.08.2021

 „Des Weiteren wird durch die gute Lage der Heizzentrale eine spätere Erneuerung der Wärmeerzeugung durch regenerative Energiequellen nicht verbaut. Die Anbindung kann wie im Lageplan zu erkennen über den Betriebshof bis hin zum Rhein erfolgen.
Die Heizzentrale ist größentechnisch so geplant, dass der Austausch von BHKW und Kessel in eine regenerative Energieerzeugung unproblematisch ist.
Somit ist gewährleistet, dass in Zukunft durch diverse Aspekte eine Änderung der Wärmeerzeugung stattfinden kann.“

Stellungnahme zum Energiekonzept Kombibad Wesel Dr. Ing. Stefan Janßen 26.07.2021:

CO2-Bilanz: „Die fiktive monovalente Wärmepumpenversorgung stellt sich danach bzgl. der CO2-Emissionen wesentlich vorteilhafter dar als die Optionen 1 und 3.“

Kosten: „An dieser Stelle können lediglich Hinweise zu den Ansätzen der Wirtschaftlichkeitsabschätzung gegeben werden. Der Einfluss auf die Gegenüberstellung der Optionen ist ggf. im Nachgang zu prüfen.“

Förderung: „Zum 1. Juli 2021 wurden die Förderprogramme des Bundes neu strukturiert. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) adressiert im Neubau gesamtenergetische Standards in Abhängigkeit der Übererfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Welche gesamtenergetischen Standards – und damit finanzielle Zuschüsse – mit welcher Energieversorgungsoption erreicht werden können, kann nur allerdings nur im Kontext der GEG-Nachweisführung geklärt werden.“

Thomas Wust vom Steuerbüro Rödl & Partner

„Die Begründung eines steuerlichen Querverbundes zwischen zwei ungleichen Betrieben gewerblicher Art kann durch eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht erfolgen. In der Praxis kann dies beispielsweise durch ein Blockheizkraftwerk umgesetzt werden, welches neben weiteren Voraussetzungen Wärme an den Badbetrieb und Strom an den Versorgungsbetrieb liefert.“

Ulrich Gorris, Fraktionssprecher