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Housing First

KI generiert

Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die nächste Sitzung des Sozialausschusses/Projekt Housing First

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Benien,

Bündnis 90/Die Grünen beantragen, den folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Wesel aufzunehmen: Housing First, Sachdarstellung der bereits getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Projektes in Wesel. Aus unserer Sicht besteht dringender Klärungsbedarf, Daher bitten wir, einen umfassenden, detaillierten Sachstandsbericht zur aktuellen Umsetzung des Housing First Projektes in Wesel vorzulegen.

Der Bericht muss folgende Kernfragen in der Sitzung beantworten:

  • Wie viele Menschen müssen das städtische Angebot der Übernachtungsmöglichkeit in der Fluthgrafstraße regelmäßig in Anspruch nehmen?
  • Wurde bereits ermittelt, welche Träger der Obdachlosenhilfe am Housing First Projekt interessiert sind  entwickelt? (Dieses soll langfristig dazu beitragen, die Zahl von obdachlosen Menschen in Wesel signifikant zu senken).
  • Wurde gemeinsam mit den wesentlichen Trägern der Obdachlosenhilfe geprüft, ob kurz- und mittelfristig Wohnräume aus städtischem Besitz für Housing First als Modellversuch zur Verfügung gestellt werden können?
  • Wurde sich bei privaten Vermietern dafür eingesetzt, eine Nutzung von Wohnungen im Rahmen von Housing First zu ermöglichen? (Eine direkte Vermietung an die von Wohnungslosigkeit Betroffenen nach Vermittlung durch Träger oder der Stadt Wesel).
  • Gibt es bereits ein anderes erfolgreiches Wohnprojekt für diese Personengruppe in der Stadt?
  • Wurden bereits Fördermittel der Sozialstiftung NRW für ein Weseler Projekt zur Verfügung gestellt? Wenn ja, um welches Projekt handelt es sich und in welcher Höhe belaufen sich die Mittel?

Begründung:

In der UN-Menschenrechtscharta (Art. 25) ist das Recht auf Wohnraum als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard definiert. Jeder Mensch hat das Recht auf Nahrung, Kleidung, Wohnung und ärztliche Versorgung.

Im UN-Sozialpakt (Art. 11) steht: Die Vertragsstaaten – zu denen auch Deutschland gehört – erkennen das Recht eines jeden auf eine angemessene Wohnung an. Sie sind verpflichtet, geeignete Schritte zu unternehmen, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten.

]Angesichts der fortlaufenden Notlage betroffener Personen auf den Straßen Wesels und des erklärten Ziels der Landesregierung NRW, Wohnungslosigkeit bis 2030 vollständig zu überwinden, kann sich die Stadt Wesel keinen Leerlauf zur Erreichung des vorgegebenen Ziels erlauben.

Das innovative Konzept „Housing First“ setzt darauf, dauerhaft obdachlosen Menschen bedingungslos und direkt einen regulären Mietvertrag zu vermitteln, um darauf aufbauend soziale Stabilisierung zu ermöglichen.

Housing First ist für Menschen entworfen, die ein hohes Ausmaß an Hilfe brauchen, um die Obdachlosigkeit hinter sich zu lassen. Das Konzept Housing First kann für verschiedene Personenkreise mit unterschiedlichen Schwerpunkten das geeignete Mittel zur langfristigen Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sein.

Insofern ist Housing First ein weiterer (und kein ersetzender) Baustein im bestehenden Hilfesystem. Housing First stellt eine weitere mögliche Angebotsform dar, die den Fokus auf langzeitwohnungs- beziehungsweise obdachlose Menschen mit multiplen Problemlagen legt. Die bisher in anderen Ländern und Kommunen erprobten Modellprojekte beziehungsweise Umsetzungen haben sich dabei auf Betroffene mit schweren Problemen der psychischen Gesundheit, mit problematischem Drogen- und/oder Alkoholkonsum, schlechter körperlicher Gesundheit, chronischen Erkrankungen oder Behinderung fokussiert. Ziel der Projekte ist es, die Klientel direkt und niedrigschwellig (ohne Bedingungen wie beispielsweise Alkoholverzicht) in unbefristete Wohn- und Mietverhältnisse zu vermitteln, um über Wohnstabilität mittelfristig auch Gesundheit und Wohl-befinden sowie soziale Inklusion zu gewährleisten.
Neben der Bereitstellung geeigneten Wohnraums ist das erforderliche Angebot einer sozialen Betreuung unverzichtbar. Das eingesetzte Personal soll dabei mit dem Konzept Housing First und der Arbeit in der Wohnungslosenhilfe beziehungs-weise in der Arbeit mit Menschen mit sozialen Schwierigkeiten vertraut sein.

Zur finanziellen Absicherung der psychosozialen Betreuung sollte die Verwaltung beauftragt werden, Gespräche mit dem Landschaftsverband Rheinland im Hinblick auf eine zumindest teilweise Kostenübernahme zu führen

Diese Unterstützung muss jedoch von den Betroffenen jederzeit in Anspruch genommen werden können. Daher halten wir die dauerhafte Implementierung des Angebotes für unerlässlich und beantragen die Ermittlung der Kosten, die Einrichtung einer Kostenstelle für den entsprechenden Haushalt und die Bereitstellung der Mittel.

Mit freundlichem Gruß 

Marie-Luise Hillefeld, Ratsmitglied

Paul-Georg Fritz, Fraktionssprecher