BESCHWERDE

Heubergpark Bebauung

Sehr geehrter Herr Landrat Brohl,

der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Wesel hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 beschlossen, dass für das Grundstück der Stadt Wesel im Heubergpark, auf dem sich derzeit ein Schwimmbad befindet (Heubergbad) eine Planung mit dem Ziel dort eine Wohnbebauung zu errichten, zu erstellen ist. Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wesel ist der Auffassung, dass das Grundstück nach §34 BauGB zu beurteilen ist und dort eine Wohnbebauung zulässig sei.

Eine Bauleitplanung sei für dieses Vorhaben nicht erforderlich.

Geplant ist eine 4-geschossige Wohnbebauung auf dem Grundstück des jetzigen Hallenbades mit Saunaanlage. Das Vorhaben füge sich nach Auffassung der Unteren Bauaufsichtsbehörde gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der Nutzung in die nähere Umgebung ein.

Wir sind der Auffassung, dass diese Beurteilung nicht den Gegebenheiten entspricht. Der Standort befindet sich innerhalb der Parkanlage Heubergpark, die im Flächennutzungsplan der Stadt Wesel als Grünfläche – öffentliche Parkanlage – dargestellt ist. Westlich gegenüber, durch Gantesweiler/ Alte Roßmühlenstr. getrennt, befindet sich Wohnbebauung. Diese Wohnbebauung prägt jedoch nicht den Standort des Heubergbades, vielmehr ist er Bestandteil der von drei Seiten umgebenden Parkanlage. Eine Änderung der Nutzung erfordert vielmehr die Aufstellung eines Bebauungsplans, der alle öffentlichen und privaten Belange in einem Planverfahren einer Abwägung unterzieht.

Wir beantragen daher seitens der Kommunalaufsicht eine Überprüfung dieser Vorgehensweise der Stadt Wesel.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Gorris, Fraktionsvorsitzender  


Das Schreiben an die Bürgermeisterin
Das Schreiben an den Landrat