Bebauung ökologisch ausrichten

Ein Antrag der Fraktion B90/Die Grünen wurde von U. Gorris am 11.02.2021 an die Bürgermeisterin der Stadt Wesel, U. Westkamp gestellt:

Betr.: Ökologische Ausrichtung von Bebauungsplänen

Sehr geehrte Frau Westkamp,

Antrag für den Ausschuss für Stadtentwicklung              

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Wesel zu beschließen:

Die Bauleitplanung soll sich zukünftig verstärkt an ökologischen Zielsetzungen ausrichten, wie Reduzierung des Flächenverbrauchs, Klimaschutz, Biotopschutz, Boden- und Wasserschutz.

Dazu sollen Festsetzungen wie beispielsweise zur Grünflächengestaltung/Dach- und Fassadenbegrünung in die Bebauungspläne aufgenommen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu Leitlinien zu erarbeiten, wie eine ökologische Ausrichtung in den Bauleitplänen umzusetzen ist.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung begrüßt eine Bauleitplanung, die sich zukünftig verstärkt an ökologischen Zielsetzungen ausrichtet. Hierbei sind Klimaschutz, Biotopschutz, Boden- und Wasserschutz sowie die Verhältnismäßigkeit des Flächenverbrauches verstärkt zu berück-sichtigen.

Dazu sollen Festsetzungen wie beispielsweise zur Grünflächengestaltung, zur Dach- und Fassadenbegrünung in den künftigen Bebauungsplänen aufgenommen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu Leitlinien und Vorschläge zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

Begründung:

Um ökologische Zielsetzungen zu fördern stehen u.a. folgende Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen zur Verfügung, z.B. (nicht abschließend):

Schutz des Bodens

  • Flächensparende Bauweise: Festsetzung von maximalen Grundstücksgrößen (§ 9 (1) Nr. 3 BauGB)
  • Erhalt / Schaffung von Grün- und Freiflächen
  • Begrenzung der Bodenversiegelung

Wasser / Abwasser

  • Verwendung durchlässiger Versiegelungsmaterialien

Biotopschutz

  • Erhalt / Schaffung von Lebensräumen für Flora und Fauna – Ausschluss von „Schottergärten“

Klima / Luft / Lärm

  • Fassaden- und Dachbegrünung zur Klimaregulierung
  • Immissionsschutzpflanzungen
  • Klimaorientierte Anordnung der Bebauung
  • passiver Lärmschutz

Energie

  • Berücksichtigung klimatischer Gegebenheiten
  • Energetisch günstige Bebauungsstrukturen

Verkehr

  • Berücksichtigung der Umweltwirkungen des Verkehrs
  • Umweltgerechte Verkehrserschließung
  • Autofreie Wohnquartiere oder reduzierter MIV

Baustoffe

  • Einsatz umweltverträglicher Baustoffe (Gestaltungssatzung)

Diese Instrumente sollten künftig stärker Anwendung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Gorris, Fraktionssprecher