Entwurf des Bebauungsplanes 221 – Flürener Heide/Antrag an den Stadtentwicklungsausschuss
Sehr geehrter Herr Benien,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wesel beantragt:
1. Da es einen großen Nachholbedarf an Wohnungen – sowohl für ältere Personen als auch an öffentlich
geförderten Wohnungen – in der Stadt Wesel gibt, sollten etwa die Hälfte der Wohneinheiten in dem
geplanten Wohngebiet in Mehrfamilienhäusern angeboten werden.
2. Der vorhandene Baumbestand – auch der durch Bebauung überplante Bestand – muss im Bebauungs-
plan dargestellt werden. Für überplante Bäume muss gleichwertiger Ersatz geschaffen und im
Bebauungsplan festgesetzt werden.
3. Es muss eine gute Anbindung – fußläufig, mit dem ÖPNV und Fahrrad – für das neue Baugebiet geben.
4. Es ist zu prüfen, ob auf der Reeser Landstraße eine Querungshilfe für Fußgänger und eine Linksab-
biegespur für Kfz eingerichtet werden kann.
5. Es sollte mit dem Investor für den Nahversorger geklärt werden, ob auf dem Markt in 1 – 2 Oberge-
schossen Wohnungen vorgesehen werden können.
Begründung:
Im Sozialbericht der Stadt Wesel 2024 – siehe Vorlage für den Sozialausschuss am 05.09.2024 – wird festgestellt:
„Mit Blick auf die Altersstruktur weisen die Sozialräume Wittenberg, Blumenkamp und Flüren die höchsten Anteile älterer (> 64 Jahre) und hochaltriger (> 79 Jahre) Personen auf.“
Es besteht also ein erheblicher Bedarf an Wohnungen für ältere Personen in Flüren.
Darüber hinaus besteht ein erheblicher Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen. Dies wurde auch deutlich in der Diskussion über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 221 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 04.02.2026 sowie in der Vorstellung des Konzepts für den Nahversorger in der öffentlichen Sitzung der Jamaika+ Fraktionen am 09.03.2026.
Das im Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 221 – Flürener Heide – vorgesehene Verhältnis von insge-samt 50 – 76 Wohnungen in Einfamilienhäusern (Einzel-, Doppel-, Reihenhäuser) zu 15 – 20 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, auch wenn die Zahl der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern auf 30 – 40 WE verdoppelt wird, ist nicht ausgewogen.
Auf S. 38 des Sozialberichtes wird zum Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen ausgeführt, dass u.a. im Sozialraum Flüren bis 2031 umfangreich öffentlich geförderte Wohnungen aus der Bindung fallen. Obwohl Bautätigkeiten im Bereich des öffentlich geförderten Wohnraums stattfinden und zuletzt zunahmen, wird in den nächsten Jahren weiter der Verlust an öffentlich gefördertem Wohnraum zunehmen.
Dabei ist nicht nur der Sozialraum Flüren zu betrachten, sondern insgesamt der Bedarf an öffentlich gefördertem Wohnraum in der Gesamtstadt Wesel. Mit dem neuen Baugebiet ergibt sich die Möglichkeit Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu schaffen und damit nicht nur dem Bedarf an gefördertem Wohnungsbau, sondern auch grundsätzlich dem vorhandenen Bedarf an Mietwohnungen gerecht zu werden.
Die Sicherung, bzw. Neuanpflanzungen von Bäumen in einem Wohngebiet gehört zu den wesentlichen Anforderungen für eine gesundes Wohnumfeld in Hinblick auf Klima, Sauerstoffversorgung, Ausgleich für Hitzestau und ökologische Vielfalt. Daher muss für durch die Bebauung entfallende Bäume adäquater Ersatz geschaffen und gesichert werden.
Da das neue Nahversorgungszentrum am Rand des Ortsteils Flüren liegt, muss ein besonderes Augenmerk auf die Erreichbarkeit für in der Mobilität eingeschränkter Personen geschenkt werden. Daher ist es erforderlich, dass die Erreichbarkeit für Fußgänger*innen, Fahrradfahrende und durch den ÖPNV sowie durch eine Querungshilfe über die Reeser Landstraße verbessert wird. Für den motorisierten Verkehr ist eine Linksabbiegerspur in das Baugebiet notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
P.-G. Fritz, Fraktionssprecher
Kh. Hasibether, sachkundiger Bürger