Minister unterbindet weitere Integrationskurse

Foto: Annika Gordon

Antrag wegen des Entfallens von Integrationskursen nach dem Trägerrundschreiben des BaMF vom 09.02.2026 / Antrag an den Rat der Stadt Wesel

Sehr geehrter Herr Benien,

  1. Der Rat der Stadt Wesel fordert die Bundesregierung auf, Integrationskurse auch zukünftig für alle Personen, die nach Deutschland kommen, anzubieten. Der Rat der Stadt Wesel betrachtet mit tiefer Sorge die Bestrebung der Bundesregierung sehr vielen Menschen, die neu nach Deutschland kommen, keine Integrationskurse mehr anzubieten. Dies wird mittelfristig dazu führen, dass diese Personen sich nicht auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft integrieren können und wird so zu deutlich höheren Folgekosten führen, als dies mit einer Fortführung von Integrationskursen im bisherigen Umfang der Fall wäre.
  2. Der Rat der Stadt Wesel fordert die Verwaltung auf, ein Konzept aufzustellen, durch welche Maßnahmen trotz Streichung der Integrationskurse eine Integration der betroffenen Personenkreise in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft der Stadt Wesel gelingen kann.

Begründung

Mit Trägerrundschreiben vom 09.02.2026 informiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darüber:

„…, dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG erteilt werden können. Das bedeutet, dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (§60a Abs. 2 S. 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden.“

Aufgrund dieser Sachlage geht der Volkshochschulverband davon aus, dass allein in diesem Jahr 130.000 Menschen, also die Hälfte der Personen, die in den Vorjahren einen Integrationskurs besuchten, nicht mehr zu einem Integrationskurs zugelassen werden – obwohl sie freiwillig lernen wollen.

Diese in Deutschland lebenden Menschen werden zukünftig kaum noch die Möglichkeit haben, Deutschkurse zu besuchen, oder den im gesellschaftlichen Teil der Integrationskurse vermittelten Schulungen zu deutscher Geschichte, unseren Grundwerten und z.B. unserem Verständnis von der Stellung von Frauen nach unserem Grundgesetz folgen zu können.   

Da wir weiterhin gewährleistet haben wollen, dass auch die im Schreiben des BaMF genannten Personengruppen die Möglichkeit zur Teilnahme an Integrationskursen eröffnet bekommen sollten, wird vorgeschlagen, die oben genannte Resolution an die Bundesregierung zu richten.

Gleichzeitig sollte die Verwaltung ein Konzept entwickeln, wie die genannten Personen auch dann integriert werden können, wenn die Bundesregierung eine Teilnahme an Integrationskursen zukünftig unterbindet.

Mit freundlichen Grüßen

P.-G. Fritz, Fraktionssprecher

M. Hillefeld, Ratsmitglied