Es liegt im Ermessen der Stadt!

Geburtsurkunden — Kindeswohl

Antrag zu Bericht über Nichterteilung von Geburtsurkunden in der Stadt Wesel und Bitte, möglichst im Sinne der Kinder Ermessen auszuüben

Sehr geehrte Frau Westkamp,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, im zuständigen Ausschuss zu berichten, in welchen Fällen in der Stadt Wesel für Kinder keine Geburtsurkunden ausgestellt werden und wie die Situation bei der Erteilung von Geburtsurkunden in der Stadt Wesel ist.

Gleichzeitig bitten wir, Ermessen bei der Erteilung von Geburtsurkunden regelmäßig im Sinne des Kindes-wohls und der Kinderrechtskonvention auszuüben.

Begründung:

In der Sitzung des Sozialausschusses vom 05.09.2024 stellte die Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit (ADA) im Kreis Wesel sich und ihre Arbeit vor. Dabei berichtete Herr Tajni, dass die UN-Kinderrechtskonven-tion in ihrem Artikel 7 Abs. 1 Satz 1 jedem Kind das Recht gibt, unverzüglich nach der Geburt in ein Register eingetragen zu werden. Gemeinhin wird darunter verstanden, dass das Kind damit auch das Recht auf eine Geburtsurkunde erhält.

Ohne Geburtsurkunde gibt es große Schwierigkeiten eine Steuer-ID zu erhalten und damit Leistungen wie Kindergeld u.ä.. Ohne Geburtsurkunde wird kein Pass ausgestellt, das Kind darf z.B. nicht mit seinen Eltern in den Urlaub in die Niederlande fahren, die Freizügigkeit wird eingeschränkt. Darüber hinaus gibt es wesentliche weitere Einschränkungen für die Kinder ohne Geburtsurkunde, wie z.B. bei der Krankenver-sicherung.

Auch in der Stadt Wesel ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass Kinder teilweise über Jahre keine Geburtsurkunde erhielten. Häufig liegt es im Ermessen der Behörde, ob eine ausländische Geburtsurkunde anerkannt wird, oder nicht. Stammt die Mutter zum Beispiel aus dem Ausland, wird ihre Geburtsurkunde teilweise ohne kostenintensive Urkundenüberprüfung durch die deutsche Botschaft nicht anerkannt und ohne Vorliegen der Geburtsurkunde der Mutter wird für das Kind keine Geburtsurkunde ausgestellt. Dabei gibt es auch Staaten, wo eine Urkundenüberprüfung nicht möglich ist, wie z.B. Afghanistan.

Hierzu bitten wir um einen Bericht im zuständigen Ausschuss. Gleichzeitig möchten wir erreichen, dass Ermessensentscheidungen im Sinne des Kindeswohls ausgeübt werden und diesen im Sinne der Kinder-rechtskonvention Geburtsurkunden erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Gorris                                         Paul-Georg Fritz

Fraktionssprecher                                Ratsmitglied