Sehr geehrte Frau Westkamp,
die in letzter Zeit sich häufenden Beispiele von Neubauten in Wohngebieten, die bisher ausschließlich von kleinteiliger Bebauung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt sind, geben Anlass, darüber nachzudenken, wie man diesen Fehlentwicklungen Einhalt gebieten kann.
Diese Bauten sprengen den Maßstab der vorhandenen Baustruktur hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und beeinträchtigen die Wohnqualität im Umfeld der vorhandenen Bebauung. Es entstehen Bauten, die eine viel höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke mit sich bringen als ursprünglich in den Bebauungsplänen vorgesehen war. Es werden in viel höherem Maß die Grundstücke versiegelt und erfordern eine höhere Anzahl an Stellplätzen, die in der vorhandenen Struktur nicht angemessen unterzubringen sind. Dies ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dieser Gebiete nicht vereinbar.
So wünschenswert es ist, dass auch Mehrfamilienhäuser mit bezahlbaren Wohnungen gebaut werden, muss auch gewährleistet sein, dass dies nicht ohne Rücksicht auf gewachsene Strukturen geht. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sollten in Neubaugebieten vorgesehen werden, wo von vornherein die Gebiete so überplant werden können, dass sich mehrgeschossige Wohnungsbauten in die Umgebung einfügen.
Wir beantragen daher, dass die vorhandenen Bebauungspläne dahingehend überprüft werden, wo die Gefahr solcher Fehlentwicklungen besteht und diese entsprechend angepasst werden. Das betrifft die Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksflächen, die zulässige Geschosszahl, die Grundflächen– und Geschossflächenzahl und die Flächen für Stellplätze. Es dürfen nicht Bauten entstehen, für die die nachzuweisenden Stellplätze nicht übermäßig die nicht bebauten Grundstücksflächen in Anspruch nehmen, so dass kaum begrünte Flächen im Gartenbereich und in den Vorgärten übrigbleiben.
Grundstücksflächen als Schottergärten und nicht in die Umgebung eingepasste Einfriedungen durch Materialien aus Kunststoff. Dies beeinträchtigt die Erhaltung belebter Bodenzonen und steht im Widerspruch zur Vermeidung von Kunststoffen in der Umwelt.
Sollte die Verwaltung nicht in der Lage sein, die dafür notwendigen Arbeiten aufgrund der vorhandenen Planungskapazität durchführen zu können, müssen die Leistungen hierfür an externe Planungsbüros vergeben werden. Dies ist bei einer Reihe von städtebaulichen Planungen auch so praktiziert worden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Gorris, Fraktionssprecher