RWE-Konzessionvertrag prüfen

Die Weseler Grünen beantragen, zu prüfen, ob der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Wesel und RWE, bzw. deren Tochter Innogy bei einer Übernahme durch EON noch gültig ist. Übliche Konzessionsverträge erlauben eine vorzeitige Kündigung, wenn sich die Eigentümerverhältnisse maßgeblich ändern. Die Verwaltung soll im Haupt- und Finanzausschuss über entsprechende Optionen berichten. Zu jeder Option muss ein angemessener Zeitplan dargestellt werden, innerhalb dessen die zentralen Ratsentscheidungen getroffen werden müssen.
Aus Sicht der Grünen soll genau untersucht werden, welche Vorteile eine Übernahme des Stromnetzes für die Stadt Wesel, die Bürgerinnen und Bürger und für das Klima haben kann. In den vergangenen Jahren hat die Energiewende zwar Fahrt aufgenommen, aber vom Erreichen der Klimaschutzziele, zu denen Deutschland sich auf der Konferenz in Paris 2015 verpflichtet hat, sind wir noch weit entfernt. Vor allem RWEs riesige Braunkohlemeiler sind die größten Emittenten von CO² weltweit. Auf dem Weg zum klimaneutralen Leben und Wirtschaften haben wir eine noch 30jährige Übergangsphase mit einer kontinuierlichen Ablösung fossiler Techniken durch regenerative vor uns. In dieser Übergangsphase dürfen unflexible und dreckige Riesenkraftwerke keinen Raum mehr haben, weil sie kaum an die Schwankungen von Sonne und Wind angepasst werden können. Dezentrale, gasbetriebene Kraftwärmekoppelungskraftwerke können schnell regieren, haben hohe Wirkungsgrade und sind vergleichsweise sauber.
An diesem Punkt zeigt sich das Potential der Stadtwerke Wesel: Die Stadtwerke besitzen in Wesel das Gasnetz und betreiben schon mehrere Blockheizkraftwerke. Mit dem Erwerb der Stromnetze könnte ein optimal kosteneffizientes, klima- und umweltschonendes Energieangebot für Weseler Bürgerinnen und Bürger kombiniert werden. Der in Blockheizkraftwerken erzeugte Strom kann theoretisch auch Wärmepumpen antreiben. Die Abwärme wird in Nahwärmesysteme geleitet oder gespeichert. Gasbetriebene Blockheizkraftwerke sind in der Lage, Schwankungen in der Erzeugung von Sonnen- und Windstrom in Sekunden auszugleichen. Auch Biogas oder in Gas umgewandelter überschüssiger Windstrom können in Blockheizkraftwerken genutzt werden.
Auch im Bereich der Mobilität würde die Kombination aus strom- und gasbetriebenen Fahrzeugen die Übergangsphase enorm erleichtern. Es ist unrealistisch 40 Millionen PKWs, viele Millionen LKWs, Busse und Schiffe innerhalb der kommenden 20 Jahre auf elektrische Antriebe, inklusive der benötigten Batteriekapazitäten umzurüsten. Vor dem Hintergrund der Schadstoffdebatte, wäre eine Kombination von Gas-, Brennstoffzellen und elektrischen Antrieben die sauberste Lösung. Dazu müsste parallel die Infrastruktur für Gas- und Elektrotankstellen aufgebaut werden. Da in Zukunft weniger Gas zum Heizen benötigt wird, wären Leitungs- und Speicherkapazitäten für Gastankstellen schneller verfügbar, als Stromtankstellen.
Die Zukunft im Feld der energiebasierten Dienstleistungen Strom, Wärme und Mobilität wird allerdings auf dem Feld der Digitalisierung entschieden. Angebot und Bedarf müssen deutlich schneller, flexibler und kostentransparenter bestimmt, gesteuert und abgerechnet werden. Wenn die Stadtwerke Wesel die Energiezukunft erfolgreich bewältigen wollen, brauchen sie neben einer Netzstrategie auch eine Digitalisierungsstrategie mit klaren Zielsetzungen und einem definierten Umsetzungskonzept.
Das ausgezeichnet ausgebildete Personal von Innogy könnte die Stadtwerke Wesel auf diesem Weg gut unterstützen.

Antrag an die Bürgermeisterin der Stadt Wesel

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Westkamp,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt einen Bericht der Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss zu den rechtlichen und ökonomischen Auswirkungen der angekündigten Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch das Unternehmen E.On.
Insbesondere sind folgende Fragen zu beantworten:
Gibt es ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Stromkonzessionsvertrages zwischen der Stadt Wesel und Innogy, wenn die Eigentumsverhältnisse sich wie angekündigt verändern?
Welche Handlungsoptionen ergeben sich daraus für die Stadt Wesel?
In welchen Zeitschritten und Gremien der Stadt Wesel müssten entsprechende Beschlüsse gefasst werden?
Welche vorbereitenden rechtlichen und ökonomischen Gutachten sind erforderlich?
Ulrich Gorris
Fraktionssprecher

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