Grüne für eine Begrenzung des Kiesabbaus

Beim Thema Kiesabbau geht es nicht darum, ob jemand Freund oder Feind des Kiesabbaus oder der Kiesindustrie ist. Es geht ausschließlich um die Abwägung sachlicher Argumente, um das Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger, um den Schutz des Wassers und um die Einhaltung europäischer Naturschutzverpflichtungen.
Vor allem an den europäischen Verträgen zum Vogelschutz am unteren Niederrhein scheitert die Genehmigung der Ausgrabung Histenbruch in Wesel. In der Vergangenheit wurde im Norden Wesels von Diersfordt bis Bislich einfach viel zu viel Land in Wasserfläche umgewandelt. Der Auskiesungsfirma gelingt es jetzt nicht mehr, die nach Vogelschutzrichtlinie geforderten Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen. Außerdem reicht das alte hydrogeologische Gutachten nicht aus, um den Zusammenhang der Auskiesung mit nicht abfließendem Hochwasser nach dem Starkregen im letzten Jahr auszuschließen.
Bei der Auskiesung Pettenkaul in Büderrich über dem Gindericher Feld handelt es sich um eine Wasserschutzzone der Stufe 3. Hier gelten Verbote und Nutzungseinschränkungen für die Massentierhaltung, das Anwenden von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, das Ablagern von Unrat, für Kläranlagen sowie für Sand- und Kiesgruben.
In diesen beiden Fragen stehen wir Grünen, gemeinsam mit den Linken gegen die Mehrheitsmeinung des Rates der Stadt Wesel und sind gegen die Genehmigung dieser Kiesflächen.
Bei unserer Anfrage an die Bürgermeisterin und die Regionaldirektorin geht es aber um eine andere Frage: War Herr Hovest befugt, eigenmächtig die Planentwürfe mit der lokalen Kiesindustrie zu diskutieren, bevor die Offenlegung der Pläne durch die Regionalverwaltung beschlossen wurde? Jede Bürgerin, jeder Bürger, jede Politikerin und Politiker, jedes Unternehmen, jeder Interessenverband, jede Kommune kann sich im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens äußeren.
Welchen Sinn hat es, schon eine Erklärung des Rates vor der Veröffentlichung des Entwurfes abzugeben?
Was hat Herr Hovest eine Woche vor der Bundestagswahl mit der Veröffentlichung beabsichtigt?
Warum hat er, bevor er die Presse und die anderen Fraktionen informierte, zuerst die Kiesindustrie angerufen?

Sehr geehrte Frau Regionaldirektorin Geiß-Netthöfel,

In der lokalen Presse und in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 13.9.2017 hat der Fraktionsvorsitzenden der SPD im Rat der Stadt Wesel, Herr Hovest erklärt, dass er Informationen aus geheimen (nicht öffentlichen) Entwurfsplänen des RVR erhalten hat. Demnach sollen Flächen im Bereich der Issel in Obrighoven zur Auskiesung ausgewiesen werden. Diese Informationen habe er dann telefonisch mit den ortsansässigen Auskiesungsunternehmen besprochen. Diese hätten ihm gegenüber erklärt, dass sie bis dahin nicht über die Planungen des RVR informiert waren.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Regionalverwaltung um eine juristische Bewertung der Veröffentlichung wichtiger Inhalte aus dem nicht öffentlichen Entwurfsplan.

1. Ist es zutreffend, dass alle über die Entwurfsplanung informierten Mitarbeiter der Verwaltung der Stadt Wesel und des Regionalverbandes Ruhr zur Verschwiegenheit verpflichtet sind?
2. Ist es zutreffend, dass politische Mandatsträger, wenn sie nicht öffentliche Informationen erlangen, ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind?
3. Ist auszuschließen, dass eines der vorzeitig informierten Unternehmen einen unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteil hätte erlangen können?
4. Welche juristischen Folgen hätte ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht für Verwaltungsmitarbeiter und Mandatsträger?
5. Welche arbeitsrechtlichen oder juristischen Schritte werden Sie als Regionaldirektorin einleiten, falls Sie zu der Einschätzung gelangen, dass die Veröffentlichung unrechtmäßig erfolgte?

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